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Vermögensverwaltende GmbH

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH (vGmbH)?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Sonderform der Vermögensverwaltung. Als solche wird eine Gesellschaft bezeichnet, in die private Vermögenswerte oder direkte Beteiligungen der Gesellschafter eingebracht und zusammengeführt werden. Dabei ist sie nicht als klassisches Unternehmen operativ tätig, sondern ist nur für die Verwaltung zuständig. Statt dem operativen Geschäft steht also das Erzielen von Gewinn aus Kapitalvermögen im Vordergrund – egal ob als Muttergesellschaft einer Holding oder nur durch das Einbringen erworbener privater Vermögen.

Welche konkreten steuerlichen Vorteile bietet die vGmbH?

Die vermögensverwaltende GmbH, die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, hat gewisse steuerliche Vorteile. Die Gewinne der GmbH werden mit 15 % Körperschaftsteuer und mit ca. 15 % Gewerbesteuer besteuert. Somit ergibt sich eine gesamte Steuerbelastung von ca. 30 %. Jedoch werden verschiedene Gewinne bei der GmbH von der Besteuerung teilweise vollständig befreit, die im maßgeblichen die Gewinne einer vermögensverwaltenden GmbH darstellen. Wichtig: Eine vermögensverwaltende GmbH profitiert nicht kraft ihrer Definition, sondern aufgrund ihrer Tätigkeiten von Steuerprivilegien. Diese stellen sich wie folgt dar:

  • Körperschaftsteuer

Bei Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren und GmbH–Beteiligungen werden diese zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit (§ 8b II KStG). Dies gilt unabhängig von der Beteiligungshöhe. Somit sind sämtliche Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren (Streubesitz) zu 95 % steuerfrei. Dividenden und Gewinnausschüttungen sind ebenfalls zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit, jedoch nur soweit eine Beteiligung von mindestens 10 % besteht (§ 8b IV KStG). Für Streubesitz werden die Dividenden daher nicht von der Körperschaftsteuer befreit. Wichtig ist dies in Bezug auf den strategischen Ansatz ihrer Depotauswahl: Planen Sie den Aufbau einer Dividendendepots, dann bietet die vGmbH keinen Vorteil gegenüber dem Halten von Aktien im Privatbesitz. Möchten Sie hingegen in einer gewissen Regelmäßigkeit Aktien veräußern, dann beträgt die Steuern hierauf lediglich 1,5 % (5 % x 30 % KSt/GewSt).

  • Gewerbesteuer

Sofern die vermögensverwaltende GmbH nur Grundbesitz und Kapitalvermögen verwaltet und sich im allgemeinen die Tätigkeit auf Vermögensverwaltung beschränkt, werden die Gewinne aus der Verwaltung von Grundbesitz (Vermietungserträge) bei der Berechnung des Gewerbeertrags gekürzt. Diese Vorschriften zur Kürzung bei der Ermittlung des Gewerbesteuerertrags finden sich in § 9 GewStG wieder. 

Fazit zur vermögensverwaltenden GmbH

Auf Ebene der vermögensverwaltenden GmbH werden die originären Gewinne aus der Vermögensverwaltung teilweise von der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer befreit. Dadurch ergeben sich hohe Steuer – und Liquiditätsvorteile, die genutzt werden können, um weitere Investitionen auf Ebene der vermögensverwaltenden GmbH zu tätigen. Wichtig ist selbstverständlich, dass wenn der Anteilseigner der GmbH über Gewinne der vermögensverwaltenden GmbH verfügen will, er eine Gewinnausschüttung vornehmen muss. Diese unterliegt der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag.

In einem persönlichen Gespräch arbeite ich gerne mit Ihnen heraus, ob sich die Einrichtung einer vermögensverwaltenden GmbH für Sie lohnt. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme einfach das Kontaktformular.

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